Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Identität und Anschrift

Anschrift:
VENDOSYS GmbH
Hansaallee 299
40549 Düsseldorf
Deutschland

Geschäftsführer:
Tom Geimer

Kontaktdaten:
T +49 (0) 211 9 462 854 610
F +49 (0) 211 9 462 854 611
M info@vendosys.de

Steuernummer:
USt.-ID: DE299063412
Amtsgericht: Düsseldorf
HRB 74468

Bankverbindung:
Commerzbank Düsseldorf
IBAN: DE98 3004 0000 0400 6557 00
BIC: COBADEFFXXX

Ergänzende Dokumente:

  • AGB Webhosting
  • AGB Designleistungen
  • AGB Software-Entwicklung
  • AGB - IT-Beratung
  •  

    §2 Geltungsbereich

    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Beziehungen, die VENDOSYS mit dem Kunden eingeht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnisnahme durch VENDOSYS nicht Vertragsbestandteil, es sei denn VENDOSYS stimmt ihrer Geltung bei Vertragsschluss ausdrücklich zu. Die AGB von VENDOSYS gelten selbst dann, wenn VENDOSYS die Lieferung unter entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden durch VENDOSYS nicht anerkannt. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Vereinbarungen durch die Geschäftsführung oder durch Erklärungen anderer Personen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von VENDOSYS durch eine vertretungsberechtigte Person ausdrücklich bestätigt werden.

    (2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von §14 BGB. Unternehmer in diesem Sinne sind insbesondere natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, oder Kleingewerbetreibende, gemeinnützige Vereine oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts.

    §3 Angebote, Vertragsschluss und Vertragssprache

    (1) Die Angebote und/oder Kostenvoranschläge von VENDOSYS sind stets freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nicht etwas anderes ergibt.

    (2) Mit der Absendung der Bestellung gibt der Kunde ein bindendes Angebot ab. VENDOSYS ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Textform oder durch Übermittlung von Zugangsdaten an den Kunden erklärt werden. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.

    (3) VENDOSYS ist berechtigt, seine Leistungen zu verweigern, wenn nach Vertragsschluss bekannt wird, dass der Anspruch auf die Gegenleistung aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden, insbesondere einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, gefährdet ist. Ist der Kunde auch nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht bereit, Zug um Zug seine Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten, behält sich VENDOSYS den Rücktritt vom Vertrag vor.

    (4) Soweit nichts anderes zwischen den Parteien bestimmt ist, behält sich VENDOSYS sämtliche Rechte an den zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Designs, Logos, Marken, Urheberrechten, Geschmacksmustern, Gebrauchsmustern, Vorlagen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten sowie an Kostenvoranschlägen, vor. Sollte der Auftrag VENDOSYS nicht erteilt werden, sind sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen von VENDOSYS und auf Kosten des Kunden im Original und einschließlich sämtlicher gefertigter Kopien an VENDOSYS zurückzugeben. VENDOSYS behält sich, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, vor, an geeigneter Stelle der zur Nutzung gestellten Software seinen Firmennamen oder ein Logo anzubringen. Diese dürfen vom Kunden nur mit Zustimmung von VENDOSYS entfernt werden. Weiterhin behält sich VENDOSYS das Recht vor, Abbildungen der für den Kunden hergestellten Gegenstände zu Werbezwecken zu verwenden.

    (5) Der Vertragstext wird ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

    (6) Der Kunden ist damit einverstanden, dass VENDOSYS die zur Ausführung des erteilten Auftrages erforderlichen und/oder personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen speichern, verarbeiten und nutzen wird.

    §4 Preise und Zahlung

    (1) Alle Preisangebote und -angaben außerhalb der Auftragsbestätigung sind unverbindlich und können durch VENDOSYS jederzeit abgeändert werden. Die Preise verstehen sich als Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich ausgewiesen.

    (2) Alle zur Zahlung fälligen Ansprüche von VENDOSYS sind, soweit kein anderes Zahlungsziel angegeben ist, jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats belastungsfrei auf das unter §1 benannte Konto von VENDOSYS ohne jeden Abzug im Voraus zu zahlen. Soweit der Kunde VENDOSYS zur Einziehung des Rechnungsbetrages mittels SEPA Lastschriftverfahren ermächtigt hat, wird VENDOSYS den Rechnungsbetrag jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats vom Konto des Kunden einziehen.

    (3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist VENDOSYS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. VENDOSYS ist bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens berechtigt, diesen geltend zu machen.

    (4) Kommt der Kunde mit seiner Leistungspflicht mehr als einen Monat in Zahlungsverzug, ist VENDOSYS darüber hinaus berechtigt, administrative Funktionen für den Kunden einzuschränken. Kommt der Kunde mit seiner Leistungspflicht mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug, ist VENDOSYS darüber hinaus berechtigt, den für den Kunden eingerichteten Zugang zur Administration einzuschränken. Kommt der Kunde mit seiner Leistungspflicht mehr als drei Monate in Zahlungsverzug, ist VENDOSYS berechtigt, den gesamten B2B-Framework im Front? und Backend sowie die sonstigen zur Verfügung gestellten Leistungen zu sperren.

    §5 Leistungen von VENDOSYS

    Der Leistungsumfang ergibt sich aus der sich aus dem Angebot ergebenden Leistungsbeschreibung, welche Gegenstand dieses Vertrages ist.

    (1) B2B-Framework

    VENDOSYS richtet auf einem Internetserver für den Kunden ein B2B-Framework System ein. Der Leistungsumfang und die wesentlichen Funktionalitäten des B2B-Framework Systems ergeben sich aus der sich aus dem Angebot ergebenden Leistungsbeschreibung. VENDOSYS wird die notwendige Installation und Konfiguration für den Betrieb eines B2B-Frameworks vornehmen und dem Kunden den Zugang zum administrativen Bereich des B2B-Frameworks zur Verfügung stellen.

    (2) Webdesign

    Soweit zwischen den Parteien vereinbart wird VENDOSYS das Design (Frontend) des B2B-Frameworks erstellen und in einer für das zu Grunde gelegte B2B-Framework System lesbaren Quellcode in das B2B-Framework System integrieren. Der Umfang der Leistungspflicht von VENDOSYS ergibt sich aus dem zu Grunde liegenden Angebot sowie den besonderen Bestimmungen über Designleistungen, die Gegenstand dieses Vertrages ist.

    (3) Hosting

    VENDOSYS stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem von ihr verwalteten Internetserver (Webserver) zur Verfügung, der zur Speicherung des bestellten B2B-Framework-Systems geeignet und über das Internet abrufbar ist. Der Umfang der Leistungspflicht von VENDOSYS ergibt sich aus der besonderen Vereinbarung über das Webhosting, die Gegenstand dieses Vertrages ist.

    (4) Softwareerstellung

    VENDOSYS erstellt für den Kunden individuelle Softwarelösungen zur Erweiterung der von ihr angebotenen Software. Der Umfang der Leistungspflicht von VENDOSYS für die Erbringung individueller Softwareleistungen ergibt sich aus der besonderen Vereinbarung für die Softwareerstellung, die Gegenstand dieses Vertrages ist.

    (5) Datensicherung & Reaktionszeiten

    VENDOSYS führt für den Kunden, soweit zwischen den Parteien keine andere Abrede getroffen wurde, tägliche Datensicherungen durch und speichert diese für den Kunden außerhalb des für den Kunden betriebenen Internetservers. Jede Datensicherung wird von VENDOSYS für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Datum der Herstellung der Datensicherung gespeichert. Im Übrigen verpflichtet sich VENDOSYS zur Einhaltung besonderer Reaktionszeiten, deren Einzelheiten sich aus dem Service Level Agreement (SLA) ergeben, welches dem Kunden mit dem Angebot durch VENDOSYS übergeben wird und welches Gegenstand dieses Vertrages ist.

    (6) Besonderer Hinweis:

    Der Kunde erhält keinen Zugang zum administrativen Bereich des Webservers. Wartung und Pflege des Servers werden ausschließlich von VENDOSYS erbracht und auf die jeweilige Konfiguration des vorgehaltenen B2B-Frameworks des Kunden abgestimmt.

    §6 Übertragung der Nutzungsrechte

    VENDOSYS räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare Recht ein, die ihm im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellten Leistungen von VENDOSYS ausschließlich für den eigenen Gebrauch und nur für seine jeweils angemeldete gewerbliche Internetpräsenz zu nutzen. Eine über die nach diesen AGB vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung der Leistungen von VENDOSYS ist nicht zulässig. Unzulässig ist es insbesondere, die Leistungen zu verwerten oder über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus gewerblich zu nutzen (z.B. Vermietung, Verleih, Verkauf), zu bearbeiten oder zu verändern. Bestellt der Kunde bei VENDOSYS mehrere B2B-Frameworks inklusive Design, bedarf es für jeden B2B-Framework eines gesonderten Vertrages.

    §7 Pflichten des Kunden

    (1) Der Kunde verpflichtet sich zur Angabe aller ordnungsgemäßen und erforderlichen Daten. Er ist verpflichtet VENDOSYS unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von VENDOSYS binnen 10 Tagen ab Zugang der Anfrage die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E?Mail- Adresse sowie Telefon? und Telefax?Nummer des Kunden.

    (2) Der Kunde ist verpflichtet, Benutzerkennwort und Passwort geheim zu halten und so aufzubewahren, dass der Zugriff durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Der Kunde hat diese Informationen wie ein eigenes Betriebsgeheimnis zu behandeln.

    (3) Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über das ihm von VENDOSYS bereitgestellten Angebotes öffentlich zugänglich gemachten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch VENDOSYS findet nicht statt. VENDOSYS prüft nicht, ob durch den Kunden zur Verfügung gestelltes Bild--?, Text--?, Tonmaterial etc. frei von Rechten Dritter ist. Diese Pflicht unterliegt allein dem Kunden. VENDOSYS kontrolliert die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Der Kunde erklärt sich einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte bis zu einer endgültigen gerichtlichen oder außergerichtlichen Klärung in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.

    (4) Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des Domainnamens allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält sich VENDOSYS vor, den betreffenden Domainnamen bis zu einer endgültigen gerichtlichen oder außergerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.

    (5) Sollte VENDOSYS aus den vorgenannten Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber VENDOSYS leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die VENDOSYS zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde stellt VENDOSYS von sämtlichen Forderungen Dritter frei.

    §8 Laufzeit des Vertrages

    (1) Soweit zwischen den Parteien keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde wir der Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen und verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn nicht eine Partei den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres kündigt.

    (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht von VENDOSYS besteht insbesondere, wenn der Kunde einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt oder wenn er bei der Registrierung falsche Angaben macht.

    (3) Ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die Leistungen von VENDOSYS zu nutzen.

    §9 Gewährleistung und Haftung

    (1) VENDOSYS versichert die Software mit der Sorgfalt eines ordnungsgemäßen Kaufmanns erstellt zu haben. Gleichwohl ist dem Kunden bekannt, dass trotz aller Sorgfalt Fehler in der Software nicht ganz auszuschließen sind.

    (2) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs? und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

    (3) Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so ist dieser verpflichtet, die im Rahmen der vermeintlichen Mängelbeseitigung angefallenen nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen.

    (4) Mängelhaftungsfälle sind unmittelbar mit VENDOSYS abzuwickeln. Verhandlungen mit unabhängigen Vertretern, die nicht unmittelbar von VENDOSYS beschäftigt oder für diese Verhandlungen beauftragt sind, stellen keine Verhandlungen im Sinne des §203 Abs. 1 BGB dar.

    (5) Sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von VENDOSYS beruhen, tritt eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen ein. Soweit VENDOSYS keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Falle der Verletzung von Nebenleistungspflichten haftet VENDOSYS bei leichter Fahrlässigkeit nicht.

    (6) VENDOSYS und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Werke und der hiermit verbundenen Leistungen oder der urheberrechtlich geschützten Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Werke verbunden sind. Der Kunde unterrichtet VENDOSYS unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegen ihn geltend machen. Der Kunde wird die von Dritten behauptete Rechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung entweder VENDOSYS überlassen oder nur im Einvernehmen mit VENDOSYS führen.

    (7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

    (8) Im Falle eines von VENDOSYS zu vertretenden Verzuges haftet VENDOSYS nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei Verzugsschäden nur ersetzt werden, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist und VENDOSYS, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

    §10 Schlussbestimmungen

    (1) Anfallende Internet?Verbindungskosten (Telekommunikationskosten) trägt der Kunde selbst.

    (2) Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

    (3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Düsseldorf. VENDOSYS steht es frei, als Gerichtsstand auch den Sitz des Kunden zu wählen.

    (4) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über das UN?Kaufrecht ist ausgeschlossen.

    (5) Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieser AGB unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.


    Stand: Februar 2015